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 01 / 997 13 13

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Citydoors GmbH

1190 Wien, Heiligenstädter Straße 54
Tel.: 01 / 997 13 13
Mail: office@citydoors.at - www.citydoors.at
UID: ATU69369612 - FN 430237b
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien, 1030 Wien, Marxergasse 1a
Kammer: Wirtschaftskammer Wien
Geschäftsführer: Aristhos Peter PENKA
im Folgenden als „Citydoors“ bezeichnet:

1. Bestellung

Der Vertrag erlangt erst durch die Unterzeichnung des Auftragsformulares seitens des Kunden und Citydoors seine Gültigkeit. Der Kunde bestätigt damit die Kenntnisnahme der Bedingungen, ebenso dass er über seine Rechte und Pflichten aufgeklärt wurde. Individuelle Vereinbarungen, sofern diese vorab in schriftlicher Form festgelegt wurden, werden den AGBs vorangestellt. Diese AGBs, einschließlich des Auftragsschreibens, enthalten auch die notwendigen Informationen nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz §4 (im Folgenden kurz „FAGG“). Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Bestellung / dem Auftragsschreiben um eine nach Kundenspezifikationen angefertigte Ware handelt. Diese wird nach Kundenwunsch in Form, Maß, und Ausführung (Öffnungsrichtung, Art des Sichtbeschlags, Farbe, etc.) individuell angefertigt. Deshalb besteht gem. §18 Abs. 1 Z 3 FAGG KEIN gesetzliches Rücktrittsrecht.

2. Preis

Alle von Citydoors genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Ebenso verstehen sich die vereinbarten Preise als Pauschale, das heißt, dass es Citydoors nicht gestattet ist, für die bestellte Ware / Dienstleistung einen höheren Betrag in Rechnung zu stellen. Citydoors ist verpflichtet, bei unvorhersehbarer Montagesituation auf mögliche Kosten hinzuweisen. Sofern dies nicht in schriftlicher Form geschieht, gilt der genannte Pauschalpreis zur Erfüllung des Auftrages. Auftragsgegenstand sind klar definierte Waren- und Dienstleistungen. Die Montage, sofern nicht schriftlich festgehalten, enthält keine Dienstleistungen, wie Maler-, Tapezierer-, Boden-, Elektriker-, Installateurarbeiten, etc.

3. Zahlungsbedingungen

Bei Zustandekommen des Vertrages setzt sich der Kaufpreis aus einer Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises, sowie einem Restbetrag von 50% des Gesamtpreises zusammen. Dieser Restbetrag ist spätestens binnen 14 Tagen nach Leistungserfüllung Netto Kassa (OHNE Skonto) zu bezahlen. Der Tag des Eingangs der Anzahlung an Citydoors gilt als Beginn der Fertigungszeit. Citydoors ist nur dann zum Arbeitsbeginn verpflichtet, wenn die Anzahlung vollständig eingelangt ist. Bei Zahlungsverzug von mindestens 14 Tagen ist Citydoors berechtigt vom Vertrag zurück zu treten.Bei Zustandekommen des Vertrages setzt sich der Kaufpreis aus einer Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises, sowie einem Restbetrag von 50% des Gesamtpreises zusammen. Dieser Restbetrag ist spätestens binnen 14 Tagen nach Leistungserfüllung Netto Kassa (OHNE Skonto) zu bezahlen. Der Tag des Eingangs der Anzahlung an Citydoors gilt als Beginn der Fertigungszeit. Citydoors ist nur dann zum Arbeitsbeginn verpflichtet, wenn die Anzahlung vollständig eingelangt ist. Bei Zahlungsverzug von mindestens 14 Tagen ist Citydoors berechtigt vom Vertrag zurück zu treten.

4. Verzugszinsen

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Citydoors berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8% jährlich zu verrechnen. Dadurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.

5. Mahn- und Inkassospesen

Im Falle des Zahlungsverzuges seitens des Kunden, ist Citydoors berechtigt, nach Aussendung der ersten Zahlungserinnerung, für den entstehenden Mehraufwand zur Mahnung des Kunden, Kosten von EUR 20,- pro Mahnschreiben in Rechnung zu stellen. Dies tritt erst in Kraft, wenn der Kunde nach Aussendung der ersten Zahlungserinnerung (für die noch keine Kosten in Rechnung gestellt werden) nicht mit Begleichung seiner Schuld binnen 7 Werktagen reagiert, wodurch Citydoors, durch weiteren Verwaltungsaufwand in Form von Mahnschreiben, höhere Kosten entstehen. Weitere außergerichtliche Betreibungskosten können laut Gesetz als Schadenersatz in Rechnung gestellt werden, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind und in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.

6. Lieferbedingungen

Die Kosten und das Risiko des Transportes trägt Citydoors. Das Risiko der Zerstörung oder Beschädigung geht erst mit Übergabe des Vertragsgegenstandes bzw. nach Montage auf den Kunden über. Die Lieferung und Montage erfolgt in der Regel 4-8 Wochen nach Erhalt der Anzahlung.

7. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Citydoors.

8. Nichterfüllung / Liefer- und Leistungsverzug

Citydoors ist um eine fristgerechte Lieferung bemüht, jedoch wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass - auf Grund von allfälligen Verzögerungen beim Vorlieferanten - , es im Einzelfall zu Lieferfristüberschreitungen von bis zu 30 Werktagen kommen kann. Dies wird vom Kunden akzeptiert und es besteht daher in diesem Fall KEIN Rücktrittsrecht des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, binnen einem Monat ab vereinbartem Liefermonat, Citydoors einen Montagetermin (Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertag) bereitzustellen. Wenn der Kunde zum vereinbarten Montagetermin nicht anwesend ist, hat Citydoors das Recht Ersatz gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften (insbesondere § 1168 ABGB) zu fordern. Die Höhe dieser Ersatzansprüche wird auf Verlangen individuell nachgewiesen und beläuft sich erfahrungsgemäß im Regelfall auf ca. EUR 250 (Wegzeiten, Personalkosten, Bearbeitungsaufwand, etc.). Terminverschiebungen von mindestens zwei Werktagen VOR dem ursprünglich vereinbarten Montagtermin sind im Allgemeinen möglich. Wenn der Kunde mindestens zwei Mal trotz Aufforderung keine Montagetermine bereit stellt oder mindestens zwei Mal beim vereinbarten Montagetermin nicht anwesend ist, kann Citydoors vom Vertrag zurück treten. Für diesen Fall fällt eine Stornogebühr in der Höhe der dadurch entstandenen Mehrkosten (zuzüglich auch allfälliger Kosten wegen Nicht-Erscheinens zum vereinbarten Termin – siehe oben) und – bei Verschulden – auch eines entgangenen Gewinnes an. Die individuellen Kosten werden auf Verlangen nachgewiesen und belaufen sich nach unserer Erfahrung im Regelfall auf ca. 50% der Auftragssumme.

9. Stornorecht des Kunden

Citydoors räumt dem Kunden freiwillig ein Stornorecht zu nachfolgenden Bedingungen ein: Der Käufer ist berechtigt, gegen Bezahlung einer Stornogebühr von 50% der Auftragssumme, ohne Angabe von Gründen, vom Vertrag zurückzutreten. Dies ist jedoch nur vor geleisteter Montage zulässig. Im Falle einer Stornierung der Montagedienstleistung ist der Kunde berechtigt, die Ware gegen eine Gebühr von 90% des vereinbarten Gesamtpreises zu erwerben. Dabei kann die Ware je nach Vereinbarung an die vorgesehene Lieferadresse geliefert werden. Nichterfüllung / Liefer- und Leistungsverzug werden hierbei gleich behandelt. Gesetzliche Rücktrittsrechte, welche Kunden insbesondere nach den gewährleistungsrechtlichen Bestimmungen bei wesentlich mangelhafter Vertragserfüllung zustehen, bleiben davon unberührt.

10. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen gem. §922 ff. ABGB.

11. Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche im Falle leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden oder Schäden an zur Bearbeitung übernommen Sachen, es sei denn, Letzteres wurde im Einzelnen ausgehandelt.

12. Aufrechnung

Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von Citydoors, sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit unserer Forderung stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind. In diesen Fällen besteht für Verbraucher die Möglichkeit zur Aufrechnung.

13. Gerichtsstands Vereinbarung / Anwendbares Recht

Es wird österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes vereinbart. Für Konsumenten gilt der Gerichtsstand nach dem Konsumentenschutzgesetz. Ist der Vertragspartner Unternehmer gilt: zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten, ist das am Sitz von Citydoors sachlich ansässige Gericht zuständig. Citydoors hat jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners (Geschäftssitz des Kunden) zu klagen.